Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wir beauftragen die Kur &Tourismus GmbH Zingst mit der Vermietung unserer Wohnungen.
Hiermit bestätigen Sie, dass Sie ihre Daten vollständig und richtig angegeben haben.
Ihre Buchungsanfrage ist erst nach Eingang einer Reservierungsbestätigung von der Kur-u.Tourismus GmbH Zingst bei Ihnen rechtsgültig. Ein Rücktritt nach Vertragsabschluss wird Ihnen mit den angegebenen Pauschalen berechnet (siehe §9 Rücktrittspauschalen).

Wichtig!:
Zusätzlich zum Mietpreis wird die Endreinigung berechnet:
Wohnung 2 = ab 01.01.2021 87,- € (ab 01.01.2022 90€ & ab 01.01.2022 93€)
Wohnung 3 = ab 01.01.2021 87,- € (ab 01.01.2022 90€ & ab 01.01.2022 93€)
Wohnung 4 = ab 01.01.2021 120,-€ (ab 01.01.2022 124€ & ab 01.01.2022 128€)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mietverträge über Ferienzimmer/ Ferienwohnungen/Ferienhäuser

§1 Die Zimmervermittlung der Kur- und Tourismus GmbH ist bevollmächtigt, diesen Vertrag in Namen und auf Rechnung des Vermieters auszufertigen. Die Zimmervermittlung der Kur- und Tourismus GmbH tritt nur als Vermittler des Ferienquartiers auf.

§2 Das Ferienquartier wird nur bis zum Tag der Fälligkeit reserviert. Gehen der unterzeichnete Mietvertrag (Poststempel) bzw. die Anzahlung nicht termingerecht ein, so besteht für den Mieter kein Anspruch mehr auf das Ferienquartier.

§3 Der Mieter darf das Ferienquartier ausschließlich für private Erholungszwecke nutzen. Jedwede gewerb­liche Nutzung ist ausgeschlossen. Gleiches gilt für Weiter- und Untervermietung. Mehr als die im Mietver­trag aufgeführten Personen dürfen nur nach einer entsprechenden Vertragsänderung mit der Zimmerver­mittlung der Kur- und Tourismus GmbH als Vertreter des Vermieters aufgenommen werden. Haustiere dürfen nur nach erfolgter Zustimmung des Vermieters/des Vermittlers mitgebracht werden. Die Hausord­nung ist zu beachten.

§4 Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt schonend und pfleglich zu behandeln. Der Mieter haftet für jede schuldhafte Beschädigung des Mietobjektes, die er, die zum Aufenthalt im Mietobjekt berechtigten Personen und Personen, die mit dem Mietobjekt auf seine Veranlassung in Berührung kommen, verursa­chen. Die Ferienwohnung ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Mängel am Mietobjekt sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter gewährt dem Vermieter die Möglichkeit der Mängelbeseiti­gung in angemessener Frist.

§5 Führt ein Mangel des Mietobjektes zu Sach- und Vermögensschäden, so haftet der Vermieter gegenüber dem Mieter und anderen zum Aufenthalt in dem Mietobjekt berechtigten Personen für diese Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung des Vermieters für ein Verschulden seiner Erfüllungsge­hilfen ist gleichfalls auf deren Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

§6 Der Vermieter und die ihn vertretende Zimmervermittlung der Kur- und Tourismus GmbH sind berech­tigt, das Mietobjekt im Beisein des Mieters zu angemessener Tageszeit zu betreten. Im Falle der
Gefahr ist das Betreten zu jeder Tages- und Nachtzeit auch ohne Beisein des Mieters gestattet.

§7 Dem Mieter ist es untersagt, elektrische Haushaltsgeräte mit einer Nennleistung von mehr als 300 Watt ohne vorherige Zustimmung des Vermieters in Betrieb zu nehmen. Hiervon ausgenommen sind Haartrock­ner, die den technischen Sicherheitsbestimmungen entsprechen.

§8 Das Mietobjekt kann am Anreisetag im Regelfall ab 16:00 Uhr bezogen werden und muss am Abreisetag bis 10:00 Uhr freigezogen sein. Die Anreise erfolgt in der Zeit von 16:00 bis 18:00 Uhr. Bei späterer Anreise bzw. früherer Abreise hat der Mieter keinen Anspruch auf Erstattung von Teilen des Mietpreises. Bei verspä­teter Anreise ist eine telefonische Absprache nötig. Für längere Wartezeiten nach Büroschluss kann eine Gebühr (25,00 €) erhoben werden. Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. §545 BGB findet keine Anwendung. Fortsetzung oder Erneuerung des Mietverhältnisses nach seinem Ablauf müssen neu vereinbart werden.

§9 Der Mieter kann jederzeit vor Reisebeginn vom Mietvertrag zurücktreten. Im Falle des Rücktritts des Mieters vom Vertrag sind Rücktrittsgebühren in Höhe von 20,00€ Euro zu entrichten. Die Rücktrittserklä­rung hat in jedem Fall schriftlich gegenüber der Zimmervermittlung der Kur- und Tourismus GmbH zu erfolgen. Im Falle eines Rücktritts hat der Mieter angemessenen Ersatz für den entgangenen Gewinn und für die getroffenen Aufwendungen zu leisten. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich erspar­te Aufwendungen sowie eine evtl. Weitervermittlung des Mietobjektes berücksichtigt. Nach unserer Erfah­rung werden demzufolge folgende Rücktrittspauschalen erhoben:
- bis 45 Tage vor Reiseantritt 15% des Mietpreises
- 44 bis 30 Tage vor Reiseantritt 50% des Mietpreises
- ab 29 Tage vor Reiseantritt 80% des Mietpreises
- bei Nichterscheinen 100 % des Mietpreises.
Dem Mieter steht das Recht zu nachzuweisen, dass durch seinen Rücktritt ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder dieser wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Die Kurabgabe wird in jedem Fall erstat­tet. Den Restbetrag erhalten Sie erst bei Weitervermietung des Quartiers zurück.

§10 Der Mietvertrag kann seitens des Vermieters infolge des Eintreffens von Fällen höherer Gewalt oder sonstigen Umständen, die außerhalb der Einflusssphäre des Vermieters liegen, fristlos gekündigt werden.

§11 Sämtliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der Schriftform, ebenso eine etwaige Aufhebung dieser Schriftformklausel.

§12 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz der Kur- und Tourismus GmbH.
„Hinweis zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.”